


Der Kooperationsvertrag
Vereinbarung über die Weiterführung der Aktion „Startklar für den
Beruf“ zwischen den in der Region Weser-Ems ansässigen
Industrie- u. Handelskammern und den Handwerkskammern unter
Einbezug der Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück
Kooperationsvertrag in der Fassung vom 20.3.2007, gültig ab dem 1.1.2007
1. Ziele
Seit 2002 läuft in der Region Weser-Ems in der Verantwortung der bisherigen
Bezirksregierung Weser-Ems und in Zusammenarbeit mit Vertretern aus den
Kammern , der Wirtschaft und den öffentlichen Institutionen die Aktion „Startklar
für den Beruf“. Diese Aktion will helfen, die Ausbildungsfähigkeit junger
Menschen, insbesondere der Hauptschülerinnen und Hauptschüler sowie der
Förderschülerinnen und Förderschüler zu verbessern.
Ziel dieser Vereinbarung ist die Weiterführung der Aktion „Startklar für den Beruf“,
verbunden mit der Zertifizierung von Hauptschulen und Förderschulen Lernen
und der Verleihung des zugehörigen Gütesiegels sowie die Unterstützung der
Qualitätsentwicklung in den Schulen auf dem Gebiet der berufsorientierenden
Bildungsarbeit.
Zur Erreichung dieses Zieles schließen sich die o.g. Partner zu einer
Aktionsgemeinschaft zusammen.
2. Name der Aktionsgemeinschaft
Die Aktionsgemeinschaft weist sich durch den folgenden Namen aus:
Aktionsgemeinschaft Gütesiegel Weser-Ems
Eine Initiative der Industrie- u. Handelskammern und der
Handwerkskammern in Weser-Ems in Zusammenarbeit mit der
Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück
3. Aufgaben der Aktionsgemeinschaft
Die Aktionsgemeinschaft bietet den Hauptschulen und Förderschulen Lernen im
Zuständigkeitsbereich der Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück ein
Zertifizierungsverfahren an, durch das diese ihre Leistungen auf dem Gebiet der
berufsorientierenden Bildungsarbeit bewerten und ggf. durch die Verleihung eines
Gütesiegels öffentlich würdigen lassen können.
Die Aktionsgemeinschaft vereinbart, das gegenwärtige Gütesiegelverfahren
„Startklar für den Beruf“ in seiner Grundkonzeption zu übernehmen. Erforderliche
Modifikationen oder die Einbeziehung weiterer Schulformen in das Verfahren
erfolgen auf der Grundlage des bestehenden Konzeptes.
Die Aktionsgemeinschaft sorgt dafür, dass die zur Durchführung des Zertifi-
zierungsverfahrens eingerichteten regionalen Jurykommissionen bestehen
bleiben und in Eigenverantwortung ihre Aufgaben wahrnehmen können.
Die Aktionsgemeinschaft unterstützt die Gütesiegelaktion mit einer intensiven
Öffentlichkeitsarbeit. Zum Zwecke der Außendarstellung und der Kommunikation
verfügt sie über eine Domäne, um eine Website und ein E-mail-Konto einrichten
zu können. Die Website hat folgende Adresse:
www.guetesiegel-weser-ems.de.
Über diese Internetadresse werden u.a. die Links zu allen Gütesiegelschulen
aufgebaut, um der Öffentlichkeit die Einsichtnahme in die Dokumentationen der
Gütesiegelschulen zu ermöglichen und eine Informationsbörse zu eröffnen.
4. Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Vertreter der Kammern sowie der Landesschulbehörde – jeweils eine Person
pro Institution – bilden die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung bestimmt aus ihren Reihen, und zwar auf der Basis
eines turnusmäßigen Wechsels, ein Mitglied zum Vorsitzenden. Der Vorsitz
wechselt nach zwei Jahren.
Der Vorsitzende lädt regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, zu einer Mitglieder-
versammlung ein und leitet diese.
Die Mitgliederversammlung ist das Entscheidungsgremium der Aktionsgemein-
schaft. Ihre wichtigste Aufgabe besteht darin, a) den Leiter der Aktionsgemein-
schaft zu bestellen, b) die Arbeitsfähigkeit der Aktionsgemeinschaft sachlich und
inhaltlich sicherzustellen und c) entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.
Beschlüsse sind gefasst, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder die
Zustimmung erteilt.
Außerdem trifft die Mitgliederversammlung die Entscheidungen zur Revision des
bestehenden Zertifizierungsverfahrens, zur Entwicklung und Umsetzung neuer
Verfahren, zum Einbezug weiterer Schulformen in das Zertifizierungsverfahren,
zum Management und zur Arbeitsweise und zur Aufnahme weiterer Mitglieder.
Sie genehmigt den vom Leiter für das jeweilige Geschäftsjahr vorzulegenden
Haushaltsplan. Die Genehmigung kann auch mittels eines Umlaufverfahrens
erteilt werden.
5. Leitung der Aktionsgemeinschaft
Die Leitung der Aktionsgemeinschaft erfolgt ehrenamtlich. Der Leiter/die Leiterin
sollte über berufliche Erfahrungen im Bereich der berufsorientierenden
Bildungsarbeit verfügen und in der Lage sein, die Verantwortlichen aus Schule,
Wirtschaft, Kammern und Bildungsöffentlichkeit zum Zwecke der Sicherung der
Ausbildungsfähigkeit junger Menschen zusammen zu führen.
6. Aufgaben des Leiters der Aktionsgemeinschaft
Der Leiter/die Leiterin organisiert die jährlichen Gütesiegelaktionen auf dem
Hintergrund des Regionalprinzips. Das heißt: er/sie sorgt dafür, dass in den
Regionen die bestehenden Jurykommissionen arbeitsfähig bleiben und in
Eigenverantwortung arbeiten können. Durch den Leiter/die Leiterin erfolgt die
jährliche Ausschreibung des Verfahrens, die Sicherstellung der Weser-Ems-
weiten Bewertungsobjektivität und die Bereitstellung aller Materialien, die die
regionalen Jurykommissionen benötigen.
Sollte sich die Aktionsgemeinschaft entscheiden, die Gütesiegel in einer zentralen
Feier zu verleihen, so trägt der Leiter/die Leiterin für die Ausrichtung die
Verantwortung. Soweit hierfür Finanz- oder Sachmittel erforderlich werden, ist
zuvor die Zustimmung der Mitglieder einzuholen.
Der Leiter/die Leiterin wertet die Gütesiegelaktion aus, um ggf. die Revision des
Verfahrens vorzuschlagen. Die Mitgliederversammlung wird über die
Aktionsergebnisse informiert; mögliche Revisionen oder Veränderungen legt der
Leiter/die Leiterin ihr zur Entscheidung vor.
Der Leiter/die Leiterin entwirft den jährlichen Haushalt und legt vor der
Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Verwaltung des Haushalts ab.
Er/sie bittet jährlich ein Mitglied, die Haushaltsführung in ihrer Richtigkeit zu
überprüfen.
Die Geschäftsführung und die Vertretung der Aktionsgemeinschaft nach außen
liegen in der Hand des Leiters/der Leiterin.
7. Aufgaben der Landesschulbehörde
Die Landesschulbehörde, Abteilung Osnabrück, stellt im Rahmen ihrer
personellen Ressourcen sicher, dass fachkundige Personen in den jeweiligen
regionalen Jury-Kommissionen tätig sind. Vorrangig sollen die Fachbe-
raterinnen/Fachberater Berufsorientierung diese Aufgabe als Teil ihrer
Beratungstätigkeit unter Berücksichtigung der dafür zur Verfügung stehenden
zeitlichen und finanziellen Mittel wahrnehmen.
Außerdem unterstützt die Schulbehörde mit ihrem Vertriebssystem die Abwick-
lung des Brief- und E-mailverkehrs zwischen der Aktionsgemeinschaft und den
Schulen.
8. Rechtsform und wirtschaftliche Grundlage der Aktionsgemeinschaft
Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft schließen sich als Gesellschaft
bürgerlichen Rechts zusammen.
Name und Gegenstand sind in den Punkten 2 und 3 genannt. Der Sitz befindet
sich beim Leiter/der Leiterin der Aktionsgemeinschaft.
Für die wirtschaftliche Grundlage der Aktionsgemeinschaft sorgen a) die
Kammern durch jährliche Bareinlagen, deren Höhe durch die
Mitgliederversammlung festgelegt wird, und b) die Landesschulbehörde durch die
in Punkt 7 genannten Leistungen. Zusätzlich können von außen Finanz- und
Sachmittel eingeworben werden.
Die Bareinlagen und andere Finanzmittel werden auf einem Konto
zusammengeführt, das der Leiter/die Leiterin der Aktionsgemeinschaft verwaltet.
Anträge auf Kostenerstattung können an ihn/sie gerichtet werden.
9. Kündigung und Gültigkeitsdauer
Jedes Mitglied kann mit Wirkung auf das nächste Geschäftsjahr die Mitgliedschaft
kündigen. Die Kündigung ist drei Monate vor Ablauf des alten Geschäftsjahres bei
dem Leiter/der Leiterin der Aktionsgemeinschaft einzureichen. Sollten noch
Bareinlagen vorhanden sein, werden diese zurückerstattet
Diese Vereinbarung löst die bisherige Vereinbarung, die bis zum 31.12.2006
befristet gewesen ist, ab. Sie tritt rückwirkend zum 1.1.2007 in Kraft.
Osnabrück, den 9.3.2007
HANDWERKSKAMMER HANDWERKSKAMMER HANDWERKSKAMMER
Osnabrück-Emsland Oldenburg Ostfriesland
INDUSTRIE- u. HANDELSKAMMER OLDENBURGISCHE INDUSTRIE-
Osnabrück-Emsland und HANDELSKAMMER
INDUSTRIE- u. HANDELSKAMMER LANDESSCHULBEHÖRDE
Ostfriesland/Papenburg Regionalabteilung Osnabrück
Aktualisiert (Mittwoch, den 25. Mai 2011 um 18:55 Uhr)